UNSER TECHNISCHER SERVICE PRÜFT IHRE ARBEITSMITTEL

Prüfung von Arbeitsmitteln

Unser Prüfservice für Ihr Unternehmen

Prüfleistungen gemäß §10 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Wir prüfen Ihre technischen Arbeitsmittel und Anlagen gemäß den geltenden Vorschriften und Normen.

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung und zahlreicher weiterer Vorschriften und Normen müssen prüfpflichtige Arbeitsmittel und Anlagen erstmalig und in regelmäßigen Abständen sowie nach Veränderung und Reparatur durch Sachverständige oder befähigte Personen geprüft werden. Insoweit die Prüfintervalle nicht durch Vorschriften vorgegeben sind, hat der Unternehmer die Prüfintervalle im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.

Wir führen folgende Prüfungen durch

  • im Baugewerbe
  • im Gastronomiebereich und Gasgewerbe
  • zu Brennzwecken in Antrieb in Fahrzeugen
  • DIN 18799  Steigleitern an baulichen Anlagen
  • DIN EN 14396  Steigleitern für Schächte
  • DIN 14094  Feuerwehrwesen – Notsteigleiteranlagen (ohne Rückenschutz)
  • DIN EN ISO 14122  Sicherheit von Maschinen – ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen