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Nach einem Verkehrsunfall ist ein unabhängiges Schadengutachten unverzichtbar.
Trotz fortschrittlicher Technik und effizienter Fahrerassistenzsysteme bleiben Verkehrsunfälle unausweichlich. Die hohe Verkehrsdichte in Deutschland führt zu einer beträchtlichen Anzahl von Unfällen. Der BVSK, ein Verband von Sachverständigen und Rechtsanwälten, betont die Notwendigkeit eines Kfz-Sachverständigen, um einen Unfallschaden umfassend durchzusetzen. Nur ein Gutachten bietet die erforderliche Basis für Entscheidungen wie Reparatur oder Ersatzbeschaffung.
Die komplexe Bauart moderner Fahrzeuge erfordert eine unabhängige Überprüfung, um den entstandenen Schaden zu erkennen. Das Gutachten ermöglicht dem Geschädigten, fundierte Entscheidungen zu treffen. Neben der merkantilen Wertminderung werden auch andere Schadenpositionen im Gutachten festgelegt. Ein Schadengutachten ist nicht nur bei unverschuldeten Verkehrsunfällen, sondern auch bei Kaskoschäden ratsam. Bei unverschuldeten Unfällen übernimmt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten, außer bei Bagatellschäden unter 750,00 €. In jedem Fall hat der Geschädigte das Recht, einen Rechtsanwalt zur Durchsetzung seiner Interessen zu beauftragen, dessen Kosten ebenfalls von der Versicherung übernommen werden.