UNSER TECHNISCHER SERVICE PRÜFT IHRE ARBEITSMITTEL

Prüfung gemäß Medizinprodukte-Betreiberverordnung

Sicherheitstechnische Kontrollen gemäß MPBetreibV

Gemäß Medizinprodukte-Betreiberverordnung hat der Betreiber gemäß § 11 Sicherheitstechnische Kontrollen (STK) und nach § 14 Messtechnische Kontrollen (MTK) durchführen zu lassen.

Der Betreiber hat für die sicherheitstechnischen Kontrollen solche Fristen vorzusehen, dass entsprechende Mängel, mit denen aufgrund der Erfahrung gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden können, höchsten jedoch alle Jahre nach der letzten Prüfung.

In der Anlage 2 der MPBetreibV sind die Fristen der Nachprüfungen für die messtechnischen Kontrollen festgelegt.

Elektroprüfung

wir prüfen nach den Normen für Medizinprodukten

Die Elektroprüfung von Geräten die als Medizinprodukt in den Verkehr gekommen sind, müssen nach den Normen DIN VDE 0751 und der DGUV Vorschrift 3 geprüft werden.

Prüfung von Pflegebetten

Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) gemäß MPBetreibV

Gemäß MPBetreibV §11 müssen Medizinprodukte (hier Pflegebetten), nach den Angaben des Herstellers, der Norm EN 62353 und der DGUV Vorschrift 3 in der vom Hersteller vorgegeben Frist geprüft werden.