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Wichtige Änderungen zur Campinggasprüfung, für alle Fahrzeuge im Straßenverkehr jetzt Pflicht

Mit der aktuellen Änderung des § 60 StVZO ist die „Campinggasprüfung“ nun offiziell in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung aufgenommen worden. Diese gesetzliche Regelung betrifft alle Besitzer von Wohnmobilen und Wohnanhängern, die mit Campinggasanlagen ausgestattet sind. Um die Sicherheit und Funktionsfähigkeit dieser Anlagen zu gewährleisten, sind regelmäßige Prüfungen unerlässlich.

Ab sofort müssen Campinggasanlagen alle zwei Jahre von einem qualifizierten Fachmann gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 607 überprüft werden. Diese Prüfungen sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch entscheidend für die Sicherheit aller Insassen und den Schutz vor möglichen Gefahren, wie beispielsweise Gaslecks oder Explosionen.

Besonders bei gewerblicher Nutzung ist die Gasprüfung noch wichtiger, da hier die Verantwortung für die Sicherheit der Gäste und Mitarbeiter zusätzlich erhöht ist. Die regelmäßige Überprüfung gemäß Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Regel 110-010 sichert nicht nur die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, sondern sorgt auch für ein beruhigendes Gefühl, dass alle Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden.

Wir empfehlen, sich frühzeitig um die notwendigen Prüfungen zu kümmern, damit Sie unbesorgt in die nächste Saison starten können. Durch eine rechtzeitige Prüfung können Sie sicherstellen, dass Ihre Campinggasanlage einwandfrei funktioniert und Sie Ihre Zeit in der Natur sorglos genießen können.

Für weitere Informationen zur Campinggasprüfung und den entsprechenden Fachbetrieben stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihre Abenteuer im Freien sicher und unvergesslich werden!